Produktinformationen "Springfield M1 Carbine Echtholz 4,5mm BB - Druckluft Co2 BlowBack"
Das M1 Carbine ist ein US-amerikanisches Selbstladegewehr, das in der Zeit des Zweiten Weltkriegs eingeführt und bis in die 1970er-Jahre vom US-Militär eingesetzt wurde. Einige andere Streitkräfte und Polizeien setzen es heute noch ein.
Die hochwertige Replika der Springfield M1 Carbine aus dem Hause WE wird mit Co2 betrieben und bietet einen realistischen Blow Back-Effekt.
Der Upper Receiver wird aus Metall gefertigt, der Schaft besteht aus glattem Vollholz. Die hintere Visierung ist einstellbar. Der Nachbau ist im Kaliber 4,5mm BB und im Kaliber 6mm BB erhältlich.
Features
- Komplette Beschäftung in Echtholz
- Upper Receiver aus Metall
- Abzugseinheit aus Aluminium
- Original Markings
- Realistischer Blow Back Effekt
- Sling Mount an Vorderschaft und Aufnahme für Trageriehmen in Hinterschaft integriert
- Co2-Kartusche in Magazin (Werkzeug inkl.)
Kaliber: | 4,5 mm BB |
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System: | Co2 Blow Back |
Munitionstyp: | BBs |
Magazinkapazität: | 15 Schuss |
Material: | Holz |
Gewicht: | 2.585 g |
Gesamtlänge: | 914 mm |
Energie: | < 4,0 Joule |
Details zur Produktsicherheit
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:
German Sport Guns GmbH
Auf den Geeren 23
59469
Ense
Deutschland
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Warn- & Sicherheitshinweise
ALTERSFREIGABE ab 18 Jahre
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Freie Waffen
Beim Schießen immer angemessene Schutzausrüstung tragen, wie z.B. eine Schutzbrille. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen. Für einen sicheren Kugelfang sorgen, ansonsten können Geschosse von der Oberfläche abprallen und zu Verletzungen führen. In der Waffe nur die dafür vorgesehenen Geschosse verwenden. Bei Missbrauch oder fahrlässigem Umgang mit einer Waffe können schwere Verletzungen entstehen. Die Waffe immer gesichert und verschlossen transportieren. Freie Waffen unterliegen dem Führverbot (§42a WaffG).
DRUCKLUFTWAFFEN
Luftpistolen und Luftgewehre unter 7,5 Joule müssen eine -F- Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen ohne Waffenschein erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).