Dan Wesson - Ein Name mit Geschichte!
Daniel B. Wesson I war zusammen mit Horace Smith 1859 der Begründer von Smith & Wesson. Daniel B. Wesson II (der Urenkel vom S&W-Begründer) gründete 1963 die Firma Dan Wesson Firearms. In dieser Manufaktur entwickelte Karl Lewis den berühmten Revolver, der dort von 1975 bis 1989 produziert wurde. Besondere Verwendung fand und findet der Revolver bei den Sportschützen und im Jagdbereich.
Der hochwertig verarbeitete Nachbau aus dem Hause ASG mit einer Energie von ca. 2,0 Joule wird mit Co2 betrieben. Der Revolver aus Vollmetall verfügt über eine individuelle Seriennummer, einen Double Action Abzug, eine verstellbare Visierung und robuste Kunststoffgriffschalen. An der Laufunterseite kann eine Montageschiene (optionales Zubehör) angebracht werden. Da einstellbare Spin-Up System sorgt für eine optimierte Präzision. Im Lieferumfang sind ein Speedloader und 6 Hülsen enthalten.
Kaliber: | 6 mm |
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System: | Co2 Non Blow Back |
Munitionstyp: | BBs |
Magazinkapazität: | 6 Schuss |
Farbe: | Stahlgrau |
Empfehlung Geschossgewicht: | ab 0,25 g |
Material: | Vollmetall |
Griffschalen: | Gummiert |
Hop Up: | Einstellbar |
Sicherung: | Manuell |
Montageschiene: | ohne |
Laufgewinde: | Ohne |
Abzug: | Double-Action |
Gewicht: | 1.180 g |
Gesamtlänge: | 310 mm |
Energie: | < 2,0 Joule |
Details zur Produktsicherheit
Sicherheitshinweise
ALTERSFREIGABE ab 18 Jahre
Vor dem Versand benötigen wir Deinen Altersnachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses). Bitte sende uns diesen einfach als Antwort auf die Bestellbestätigung per E-Mail an info@germansportguns.de (PDF oder JPG). Alternativ kannst Du deinen Altersnachweis auch per Post an German Sport Guns GmbH, Auf den Geeren 23, 59469 Ense-Höingen senden. Kein Versand an eine Packstation möglich!
AIRSOFTWAFFEN
Mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetz und müssen eine F-Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen ohne Waffenschein erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).