Das DWJ berichtet: JPX Jet Protector laut BKA keine Anscheinswaffe
Das
zweischüssige Tierabwehrgerät JPX Jet Protector ist laut
Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes keine Schusswaffe und
folglich auch keine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes.

Das Gerät ist keine Schusswaffe und damit auch
keine Schusswaffe, bei der zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase
verwendet werden, folglich auch keine Nachbildung einer Schusswaffe und
keine unbrauchbar gemachte Schusswaffe. Somit ist das Gerät auch keine
Anscheinswaffe im Sinne des § 42a WaffG. Das geht aus dem
Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes vom 6. Dezember 2011
hervor.
Hier finden Sie den DWJ-Bericht.
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