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Das DWJ berichtet: JPX Jet Protector laut BKA keine Anscheinswaffe

Das zweischüssige Tierabwehrgerät JPX Jet Protector ist laut Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes keine Schusswaffe und folglich auch keine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes.


Das Gerät ist keine Schusswaffe und damit auch keine Schusswaffe, bei der zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, folglich auch keine Nachbildung einer Schusswaffe und keine unbrauchbar gemachte Schusswaffe. Somit ist das Gerät auch keine Anscheinswaffe im Sinne des § 42a WaffG. Das geht aus dem Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes vom 6. Dezember 2011 hervor.

Hier finden Sie den DWJ-Bericht.



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